Bootstransport auf dem Autodach
Paddeln auf der Schlei macht Spaß und ist herrlich unkompliziert. Paddelklammotten anziehen, Boot aus dem Bootshaus tragen, Boot zu Wasser lassen und ab geht die Post.
So weit so gut, aber hin und wieder zieht es uns ja vielleicht auch mal in die Ferne, um andere Gewässer mit dem Kajak oder Kanadier zu erkunden. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, wie erreiche ich mein anvisiertes Ziel und wie bekomme ich vor allem mein Paddelboot dorthin? In der Regel düsen wir doch alle mit dem Auto los und haben unser Lieblingssportgerät irgendwie oben auf dem Wagendach befestigt.
Und genau hier möchte ich ansetzen und versuchen, die Problematik des Bootstransportes auf dem Autodach mal näher zu erläutern. Der Schwerpunkt des ersten Teils bildet hauptsächlich die Betrachtung der zulässigen Gewichte, der Dachträger und die veränderten Fahreigenschaften.
Als Führer eines Fahrzeuges bin ich verpflichtet, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen und sie vor vermeidbaren Unfällen zu schützen. Am einfachsten mache ich es mir natürlich, wenn ich mich bei einem Klubkameraden ins Auto setze und so die Verantwortung abgebe. Sollte ich allerdings selber mal als Fahrzeugführer die Verantwortung für die Beförderung von Kind und Kegel, Mann und Maus, Boot und Gepäck übernehmen, lohnt es sich durchaus, sich über einiges mal Gedanken zu machen.
Ist mein Auto zum Bootstransport geeignet oder sieht es nur „schön“ aus?
Ein winziges Coupè oder Cabrio ist beispielsweise meist ungeeignet für den Bootstransport und nur zum rumfahren da.
Kann ich einen Dachgepäckträger problemlos und schnell montieren?
Der Markt bietet z.B. für einen Wagentyp unterschiedliche Lösungen an, das Trägersystem, welches am stabilsten ist und welches ohne Spezialwerkzeug innerhalb von wenigen Minuten montiert werden kann, wird dem Eigentümer sicherlich am meisten Freude bereiten und eine spontane Paddeltour am ehesten ermöglichen.
Ist der Abstand der Querholme ausreichend groß?
Der ideale Abstand beträgt ca. 100-140 cm. Unsere modernen und ach so schnellen und teuren Autos von heute besitzen leider, wie es früher mal der Fall war, meist keine freiliegenden Regenrinnen mehr, sondern nur noch vom Hersteller festgelegte Aufnahmepunkte für das fahrzeugspeziefische Trägersystem, die zum Leidwesen vieler Kanuten viel zu eng zusammen liegen. Eine positive Ausnahme stellen natürlich die Kombi-Modelle der diversen Fahrzeughersteller dar.
Wie viel Gewicht darf ich in mein Auto einladen?
Diese Angaben finden wir im Fahrzeugschein. Um das genaue Zuladegewicht zu ermitteln, wird der Zahlenwert unter Ziffer 14 (zulässiges Leergewicht einschließlich vollem Kraftstofftank und 75 kg für das Normgewicht des Fahrers) von dem Zahlenwert unter Ziffer 15 (zulässiges Gesamtgewicht) abgezogen, die Differenz ist das Gewicht, welches nicht überschritten werden darf.
Wie viel Gewicht darf ich auf mein Auto laden?
Über die zulässige Dachlast gibt es zwar grundsätzlich keine Vorschrift, weder im Kfz-Schein, noch im Kfz-Brief ist dieser Wert angegeben, trotzdem sollte die Herstellerangabe - sie ist zu finden in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges - aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verantwortung und Haftung bei Unfällen oder Unglücken im Zusammenhang mit der Dachlast, nicht überschritten werden. Aus juristischer Sicht hat die Angabe/Beachtung der zulässigen Dachlast nämlich durchaus Gültigkeit. Selbstverständlich sollte durch die Beladung des Daches das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht überschritten werden und beachtet werden, dass der Dachgepäckträger selbst schon Teil der Dachlast ist und dessen Tragfähigkeit auch beachtet werden muss. Ist in der Beschreibung des Dachträgers keine Angabe der Tragfähigkeit gemacht, sollte von dem Kauf eins solchen Trägers dringend Abstand genommen werden.
Wie fährt sich ein voll beladenes Auto, was muss ich beachten?
Je schwerer mein Auto beladen ist, desto länger ist der Bremsweg und desto länger dauert die Beschleunigung. Diese beiden Tatsachen, auch wenn sie von Auto zu Auto unterschiedlich stark in Erscheinung treten, sind während der Fahrt stets zu bedenken und erfordern einen besonnenen und vorausschauenden Fahrstil. Dichtes Auffahren, hektische Spurwechsel und abruptes Bremsen nerven nicht nur die Mitfahrer, sondern können aufgrund der veränderten Fahreigenschaften eines mit Booten beladenen Autos schnell die Fahrstabilität des Fahrzeuges derart beeinträchtigen, so dass das Fahrzeug erheblich schneller vom rechten Wege abkommen könnte.
Vorausschauend fahren bedeutet aber auch, stets die Beschaffenheit der Straße im Blick zu haben. Durch die Beladung eines Fahrzeuges kann sich die Bodenfreiheit erheblich verringern und somit Bodenwellen und Straßenunebenheiten zum Aufsetzen des Wagens mit evtl. erheblichen Schäden am selbigen führen. Natürlich bieten unsere Boote auf dem Wagendach auch eine erhebliche Windangriffsfläche. Seitenwind und Sturmböen sind beim Fahren erheblich stärker zu spüren und können ein Fahrzeug durchaus seitlich versetzen oder sogar ganz vom Kurs abbringen (bei Tempo 100 reicht ein seitlicher Windstoß mit 72 km/h, um den Wagen seitwärts um einen Meter zu versetzten). Zwölf Windstärken bedeuten auch 120 km/h, diese Geschwindigkeit ist es auch, die jeder Autohersteller für die Fahrt mit Dachgepäck höchstens empfiehlt und die wir mit unseren sperrigen Booten auf dem Wagendach möglichst nicht überschreiten sollten. Als Motto sollte hier folgendes gelten, „lieber später ankommen, als gar nicht.“
Wie Breit darf ein Dachträger (die Querholme) höchstens sein?
Der Dachträger darf den Fahrzeugumriss nicht überschreiten. Im Kfz-Schein gibt das Maß B unter Ziffer 13 das Maß für die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel an. Die Außenspiegel bleiben also unberücksichtigt und haben mit der Fahrzeugbreite in unserem Fall nichts zu tun. Das Maß B ist also die höchstzulässige Länge der Querholme des Dachträgers.
Wie breit darf die Ladung auf dem Autodach höchstens sein?
Die Ladung darf breiter als der Umriss des Fahrzeuges sein. Als Höchstmaß gilt hier die zulässige Breite von 2,55 m. Aber, und dies ist besonders zu beachten, dies gilt nicht für einzelne, schwer erkennbare Gegenstände wie z.B. waagerecht liegende Platten und andere schwer erkennbare Gegenstände. Im Übrigen gehe ich auch nicht davon aus, dass irgend jemand von uns sein Fahrzeug so belädt, dass er an das Maß von 2,55 m herankommt.
Bei Dunkelheit ist dann aber Vorsicht geboten, wenn nämlich die Ladung grundsätzlich mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinausragt. Dann ist es notwendig, die seitlich überstehende Ladung durch eine nach vorn weiß und nach hinten rot strahlende typgerpüfte Leuchte kenntlich zu machen. Diese darf wiederum höchstens 40 cm vom äußersten Rand der Begrenzungs- bzw. Schlussleuchte entfernt und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.
Wie hoch darf die Ladung auf dem Autodach höchstens sein?
Ein Fahrzeug darf zusammen mit der Ladung eine Höhe von 4 m nicht überschreiten. Für größere Wohnmobile könnte dieses Maß interessant werden, einen normalen PKW wird man wohl nicht dermaßen beladen.
Wie lang darf die Ladung auf dem Autodach höchstens sein?
Grundsätzlich darf die Ladung nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Nach hinten darf eine Ladung bis zu 1,50 m ohne Einschränkung hinausragen. Bei Beförderung bis 100 km darf sie bis 3 m hinausragen; darüber hinaus ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Wie muss überlange Ladung kenntlich gemacht werden?
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler eines Fahrzeuges hinaus, so ist es am Tag durch eine hellrote mindestens 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Warnflagge, oder ein Schild gleicher Größe und Farbe das quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt ist, oder einen zylindrischen hellroten Körper mit mindestens 30 cm Höhe und mindestens 35 cm Durchmesser, zu kennzeichnen. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist überstehende Ladung, wenn sie mehr als 1 m über die Rückstrahler eines Fahrzeugs hinausragt, mit mindestens einer typgeprüften Leuchte mit rotem Licht, nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn und einem Rückstrahler, nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn zu kennzeichnen. Der Rückstrahler ist vorgeschrieben, weil die rote Leuchte erlöschen kann, ohne dass der Fahrer dies bemerkt.
Wo bekomme ich diese Absicherungsmittel her?
Tja, leider kann ich das nicht genau sagen, ich habe mir jedenfalls mal die Mühe gemacht und bin durch Schleswig gefahren und habe versucht zumindest die rote Warnflagge zu erwerben. Meine Einkaufstour begann bei Julius, von dort bin ich zu den ortsansässigen Autoteilehändlern gefahren, diese gaben mir, nachdem sie mir sagten „sowas ham wir nich,“ den Tipp, die nächste Fahrschule aufzusuchen. Hier machte man sich die meiste Mühe, jetzt wurden Kataloge gewälzt und wir wurden auch tatsächlich fündig. Die Warnflagge sollte ca. 1,50 € kosten, in meinem Fall wäre es aber zu einer Einzelbestellung gekommen und die Versandkosten hätten ca. 12 € betragen. Dankend lehnte ich ab und bekam noch den Tipp mit auf den Weg, mal beim Baumarkt nachzufragen. Hier bekam ich die Warnflagge endlich, aber bei näherer Betrachtung musste ich leider feststellen, dass dieses rote Ding mit dem Paketband dazu nicht den Anforderungen der StVZO entsprach und höchstens die Fahrt vom Baumarkt bis nach Hause überstehen würde.
Mittlerweile gibt es bei der Firma Zoelzer eine den Vorschriften entsprechende Warnflagge.
www.zoelzer.de
Ich spiele mit dem Gedanken, zum ersten Mal ein langes Paddelboot auf meinem Fahrzeug zu transportieren, wie gehe ich am besten vor?
Als Mitglied in einem Kanuclub stehen mir glücklicherweise das Wissen und die Erfahrungen der anderen langjährigen Kanuten zur Verfügung. Bei aufkommenden Fragen kann ich mich also an sie wenden und sicherlich einige wertvolle Tipps von ihnen erhalten. Wichtig ist es aber auch, die Methoden des Bootstransportes bei den Klubkameraden genau zu beobachten und kritisch zu überdenken.
Wenn ich nun genügend Informationen gesammelt habe, kann ich loslaufen und mir das entsprechende Trägersystem und die dazugehörigen Bootshalterungen und vielleicht sogar Paddelhalterungen für mein Fahrzeug besorgen. Weil ich pflichtbewusst bin und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die eigene ausschließen möchte, kaufe ich keine billigen Kaufhausangebote, sondern greife auf stabile und leider auch teurere Markenware zurück. Es lohnt sich!!! Welche Träger und Bootshalterungen sich bewährt haben, ist im Kanu-Club schnell zu erfahren. Drei Boote auf dem Wagendach haben schnell einen Wert von mehreren Tausend Euro, da möchte man es doch wohl möglichst ausschließen, dem Sportgerät durch Leichtsinn und Sparen am falschen Ende Schaden zuzufügen. Die Mitfahrer werden es mir als Fahrzeugführer auf jeden Fall danken.
Gleiches gilt auch für die Spanngurte, mit denen die Boote befestigt werden, billige Kaufhausware ist auch hier nicht angebracht. Nebenbei sollten die Spanngurte auch auf ein brauchbares Maß gekürzt werden. Man stelle sich nur einmal vor, man ist den ganzen Tag gepaddelt, die Hände sind schon halb taub und jetzt muss ich noch ewig lange Gurte irgendwie so vertüdeln, so dass sie während der Heimfahrt nicht herumflattern. Bei Regenwetter, wenn alles schnell gehen muss kann so etwas ganz schön nervig sein, vor allem wenn sowas vermeidbar ist.
Soll ich mein Boot nach vorn und hinten abspannen?
Ja, um den Transport so sicher wie möglich zu machen, sehe ich diesen minimalen Mehraufwand beim Verladen der Boote als nicht unwichtig an. Auch nun sollte das Tauwerk zum Abspannen entsprechend vorbereitet sein und bei der Anwendung keine Fragen aufwerfen und unnötige laienhafte Knotentechniken somit ausgeschlossen werden. Während der Fahrt sollte das Dachgepäck möglichst im Auge behalten werden und auftauchende Fremdgeräusche an der nächstmöglichen Anhaltegelegenheit lokalisiert und abgestellt werden. Auch sind sämtliche Schraubverbindung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. An entsprechende Schraubenschlüssel und auch an Ersatzschrauben und Muttern ist dabei zu denken.
Das Boot an sich ist neben dem Auto ebenfalls für den Transport vorzubereiten. Um das Fahrzeugdach nicht zu überlasten und den Schwerpunkt des Fahrzeuges unnötig zu erhöhen, sollte keine unnötige Ausrüstung während der Fahrt im Boot verbleiben. Flatternde Steueranlagen sind zu demontieren und sicher zu verstauen. Die Sitzluke ist mit einem fest sitzendem Lukendeckel zu verschließen und dieser sollte zusätzlich gegen Wegfliegen gesichert werden. Eine zugebundene Spritzdecke entwickelt während der Fahrt auch irgendwann eine gewisse Eigendynamik und macht sich früher oder später selbständig. Steht kein Lukendeckel zur Verfügung, so muss das Boot komplett leergeräumt werden. Durch den, während der Fahrt entstehenden, Unterdruck im Boot, würde sonst die gesamte Ausrüstung nach und nach auf die Straße fliegen. Ich habe bereits einen Auftriebskörper während der Fahrt aus einem Kajak fliegen sehen.
So, ich hoffe, ich habe an alles Wichtige gedacht und nichts vergessen. Weil aber niemand von uns vollkommen ist, werde ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Gewähr übernehmen und wünsche für die zukünftigen Touren mit Auto und Boot oben drauf eine gute Fahrt.
(JM)